Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftKapitalanleger-Musterverfahrensgesetz: Reform beschlossen
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (BT-Drs. 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung. Der Bundestag will laut Tagesordnung am 13.06.2024 abschließend über den im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf beraten.
Redakteur bei der Deutschen Welle: Durfte wegen antisemitischer Äußerungen gekündigt werden
Die fristlose Kündigung eines in der arabischen Redaktion der Deutschen Welle beschäftigten gehobenen Redakteurs ist wirksam, nachdem er in sozialen Medien antisemitische Äußerungen getätigt hat – auch wenn dies vor seiner Anstellung bei dem Sender geschah. Dies hat – anders als noch das Arbeitsgericht Berlin – das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden.
Hochwasserschäden: Von Steuer absetzbar
Hochwasser-Geschädigte können einen Teil ihrer Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Zuschüsse: BMF informiert über umsatzsteuerliche Behandlung
Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) dreht sich um die umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen und die Bedeutung des mit Zahlungen verbundenen Zwecks.
Steuerzahlerbund zu Grundsteuer: Karlsruhe soll entscheiden
Wie aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hervorgeht, hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur neuen Grundsteuer entschieden (II B 78/23) und die Beschwerden des Finanzamtes zurückgewiesen. Damit, so der BdSt, habe er jedoch keine eindeutige Aussage zur Verfassungswidrigkeit getroffen. Somit blieben verfassungsrechtliche Bedenken an der neuen Grundsteuer bestehen, kommentierten BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Dezember-Soforthilfe 2022: Nicht in der Steuererklärung anzugeben
Die Formulare zur Steuererklärung für das Jahr 2023 sehen in der Anlage zu den sonstigen Einkünften die Eintragung der so genannten Dezemberhilfe durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz vom 15.11.2022 vor. Die sich aus der Gaspreisbremse ergebenden Vorteile müssen indes nicht mehr versteuert werden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
