Wie aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hervorgeht, hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur neuen Grundsteuer entschieden (II B 78/23) und die Beschwerden des Finanzamtes zurückgewiesen. Damit, so der BdSt, habe er jedoch keine eindeutige Aussage zur Verfassungswidrigkeit getroffen. Somit blieben verfassungsrechtliche Bedenken an der neuen Grundsteuer bestehen, kommentierten BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Sowohl die Bodenpreise als auch die Mietpreise, die Grundlage der Besteuerung sein sollen, seien vielerorts „fernab jeder Realität“ und ihre Herleitung nicht nachvollziehbar, so die beiden Verbandspräsidenten. Für BdSt und Haus & Grund stehe fest: Die Musterverfahren würden weiter betrieben. Angestrebt werde eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe.
Nach derzeitigem Stand müssten alle, die einen Bewertungsbescheid erhalten haben, ab 2025 die neue Grundsteuer zahlen, auch wenn Einspruch eingelegt worden ist. Lediglich das Ehepaar, dessen Fall nun vom BFH entschieden wurde, müsse aktuell keine neue Grundsteuer ab 2025 zahlen.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 12.06.2024