Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBike-Tour mit Folgen: Reiseveranstalter muss zahlen
Ein Mann verletzte sich bei einer Bike-Tour, die Bestandteil einer bei einem Reiseveranstalter gebuchten Reise war. Dafür muss letzterer jetzt zahlen, wie das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschied. Hintergrund war, dass die vom Hotel engagierten Tour-Guides ihre Obhut- und Fürsorgepflicht verletzt hatten.
Berufung gegen X erfolglos: Deutsche Gerichte international unzuständig
Das Kammergericht (KG) hat die Berufung zweier Klägerinnen gegen die Social-Media-Plattform X zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landgerichts (LG), wonach die deutsche Gerichtsbarkeit international unzuständig sei, bestätigt.
Batteriespeicher: Baukostenzuschuss gebilligt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist nicht verpflichtet, dem Betreiber eines örtlichen Elektrizitätsverteilernetzes die Erhebung eines Baukostenzuschusses nach dem Leistungspreismodell für den Netzanschluss eines Batteriespeichers zu untersagen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden.
ETACA: Informationen wurden aktualisiert
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist auf eine Aktualisierung der Informationen zum European Trust and Cooperation Approach (ETACA) hin.
Ferienbetreuung: Inwiefern Kosten steuerlich absetzbar sind
Wer seine Kinder in den Sommerferien betreuen lässt, kann die Kosten unter Umständen steuerlich in Ansatz bringen. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Verdacht auf Steuerbetrug in großem Stil: Steuerfahnder werten Influencer-Datenpaket aus
Das Influencer-Team des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) ist vorsätzlichen Steuerbetrügern in den sozialen Netzwerken auf der Spur. Das meldet das Finanzministerium des Landes. Derzeit werteten die Experten ein Datenpaket von mehreren großen Plattformen aus: Darin enthalten seien 6.000 Datensätze, die auf nicht versteuerte Gewinne mit Werbung, Abos und Co. hinweisen. Sie bezögen sich ausschließlich auf Influencer aus Nordrhein-Westfalen und umfassten ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen in Höhe von rund 300 Millionen Euro.