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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Grundsteuer: Neuer Bescheid 2025

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Die Grundsteuerbescheide werden von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten. Das teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz mit.

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Geschlechtsidentität des Kunden: Für Fahrkartenerwerb irrelevant

Die Geschlechtsidentität des Kunden ist keine für den Erwerb eines Fahrscheins erforderliche Angabe. Denn: Die Erhebung von Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden ist nicht objektiv unerlässlich, insbesondere wenn sie darauf abzielt, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren. Das stellt der Europäische Gerichthof (EuGH) in einem Fall klar, der das französische Eisenbahnunternehmen SNCF Connect betraf.

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