Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (BT-Drs. 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung. Der Bundestag will laut Tagesordnung am 13.06.2024 abschließend über den im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf beraten.
Mit dem Entwurf will die Bundesregierung das bis zum 31.08.2024 befristete Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zum einen entfristen, zum anderen soll es reformiert werden. Ein ersatzloses Auslaufenlassen der Regelungen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt. „Das Musterverfahren hat sich in der Praxis trotz seiner bisherigen Unzulänglichkeiten grundsätzlich als Instrument zur Bewältigung gehäuft auftretender gleichlaufender Klagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bewährt“, führt der Entwurf dazu aus.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss noch diverse Änderungen an dem Entwurf vor. Unter anderem sind im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz nun auch Anlagebasisinformationsblätter von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie Ratings und Bestätigungsvermerke von Abschlussprüfern als Regelbeispiele für öffentliche Kapitalmarktinformationen aufgenommen worden. Weitere Änderungen betreffen beispielsweise Regelungen zur Entscheidung über den Musterverfahrensantrag, zum Inhalt des Vorlagebeschlusses, zum Eröffnungsbeschluss durch die Oberlandesgerichte und zum Musterkläger. Hinzugetreten sind zudem Regelungen zur Vorlage von Beweismitteln in den Verfahren. Ferner soll das Gesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 12.06.2024