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Beratung seit über 30 Jahren

KontaktÜber uns

Roth & Kollegen Steuerberatungs­gesellschaft

 

Als Steuerberater mit Sitz in Nordhorn engagieren wir uns regional und überregional. Unsere Mandantinnen und Mandanten sind Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler aus den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistung, die wir mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung sehr entlasten. Weiterhin betreuen wir Privatpersonen in Steuerangelegenheiten und beraten Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Es motiviert uns sehr, dass wir rund um das Thema Steuern ganz unterschiedliche Menschen betreuen dürfen und legen sehr großen Wert auf Offenheit, Individualität und Vertrauen.

Vor mehr als drei Jahrzehnten gegründet, konnten wir uns an der Seite unserer Mandantinnen und Mandanten stetig weiterentwickeln. Bewusst haben wir unsere große Erfahrung dazu genutzt, den digitalen Wandel unserer Steuerberatungsgesellschaft zu gestalten. Heute sind wir eine digitale Steuerkanzlei, die das persönliche Miteinander und die Vorteile effizienter Software erfolgreich kombiniert. Wir fördern die digitale Zusammenarbeit, um mehr Sicherheit und Transparenz zu schaffen.

Unsere

Beratungs­schwerpunkte

Steuerberatung

Steuerberatung ist für uns mit echtem Interesse an unseren Mandantinnen und Mandanten verbunden, deren Bedürfnisse wir in den Mittelpunkt stellen. Steuerberatung, wie wir sie verstehen, ist persönlich, individuell und vertrauensvoll. Ob Sie ein Unternehmen führen, selbstständig sind, private Steuerfragen haben oder als Freiberufler arbeiten, als Steuerberater unterstützen wir Sie so, wie es zu Ihnen passt.

Finanzbuchhaltung

Für viele Unternehmen und Selbstständige ist die Finanzbuchhaltung, auch kurz „Fibu“ genannt, verpflichtend. Einfach zusammengefasst dokumentiert sie alle Einnahmen und Ausgaben. Nur als „einfach“ wird die Finanzbuchhaltung eher selten empfunden, sie erfordert die detaillierte Einhaltung rechtlicher Grundlagen. Wir kümmern uns darum. Dabei gilt: Moderne Finanzbuchhaltung ist digitale Finanzbuchhaltung. Mit der Software ADDISON OneClick haben wir die richtige Lösung für Sie. 

 Betriebs­wirtschaftliche Beratung

Erfahrene Steuerberater zu sein, genauer gesagt Ihre Steuerberater zu sein, versetzt uns in die besondere Lage, Sie hervorragend betriebswirtschaftlich beraten zu können. Warum das so ist? Wir kennen Ihre Zahlen und Daten, sind mit Ihrem Unternehmen vertraut, besitzen aber zugleich den professionellen Blick von außen. Gerne stellen wir Ihnen unsere Erfahrung, unser Know-How und unser persönliches Engagement zur Verfügung und begleiten Sie bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen.

Abschlüsse

 Rechnerischen Abschlüssen wie dem Jahresabschluss kommen große Bedeutung zu. Der Jahresabschluss erfüllt zwei wichtige Aufgaben: Er informiert über die wirtschaftliche Lage des jeweiligen Unternehmens und bildet die Bemessungsgrundlage für die Verteilung des Ergebnisses. Jeder Abschluss erfordert nicht nur, er verdient auch die engagierte Aufmerksamkeit von fachlich versierten Steuerberatern, die ihr Handwerk verstehen. Wir widmen uns Ihren Abschlüssen und geben Ihnen dadurch sehr viel Sicherheit. Als Ihre Steuerberatungsgesellschaft erstellen wir Handels- und Steuerbilanzen, bereiten die Teilnahme an Gesprächen mit Ihrer Hausbank vor und nehmen auch daran teil. Wir sind Ihre zuverlässigen Ansprechpartner.

Lohn­buchhaltung

Die Lohnbuchhaltung stellt einen wichtigen Teilbereich der Buchhaltung eines Unternehmens dar. Häufige Änderungen der Gesetze und Vorschriften gestalten die Lohnbuchhaltung komplex, auch für kleine und mittelständische Betriebe. Um diesen Aufwand zu sparen, geben Unternehmen die Lohnbuchhaltung in die Hände erfahrener Steuerberater. Wir übernehmen die Abwicklung der Lohnbuchhaltung und bieten einen umfassenden Service mit digitalen Lösungen.

Existenz­gründung

Bei einer Existenzgründung zu unterstützen empfinden wir als sehr wichtige Aufgabe. An erster Stelle stehen immer die Existenzgründerinnen und Existengründer, für deren Ideen und Zielen wir uns sehr interessieren. Respektvoll, aufgeschlossen und zuverlässig begleiten wir eine Existenzgründung, bieten steuerliche Beratung und unterstützen bei der Erarbeitung eines Konzeptes. Gerne stehen wir als Ansprechpartner bereit und bringen unsere Erfahrung und Fachkenntnis ein. 

Wir sind eine digitale Steuerkanzlei

Auch im Rechnungswesen schreitet die Digitalisierung voran. Wir nutzen die moderne Softwarelösung ADDISON OneClick, die es uns ermöglicht, digital mit unseren Mandantinnen und Mandanten zusammenzuarbeiten. 

Zusammenarbeit 4.0 mit ADDISON OneClick

ADDISON OneClick gestaltet die digitale Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandanten. 

Hohe Effizienz

Mit ADDISON OneClick wird der Austausch zwischen uns und Ihnen einfacher, schneller und transparenter. Das macht Ihnen das Leben einfacher. 

Jederzeit verfügbar

Weniger Papierkram, mehr Übersicht. Sie können Ihre Zahlen und Daten jederzeit abrufen – auch von unterwegs.  

Aktuelle Informationen

aus den Themengebieten Steuern, Recht und Wirtschaft

Kinder über 25: So setzen Eltern die Unterhaltszahlungen ab

Ab dem 25. Lebensjahr eines Kindes entfallen das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Ausbildungsfreibetrag. Eltern können aber von einem anderen Steuervorteil profitieren: Zahlen sie ihren Kindern noch Unterhalt, so lässt sich dieser als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend machen. Hierauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

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Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben: Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen wegen langjähriger Dauer des Erbscheinverfahrens

Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Absatz 2 der Abgabenordnung führen. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige aufgrund einer unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln beziehungsweise zu schätzen und eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Steuern zu leisten, um eine Zinsentstehung zu verhindern oder jedenfalls zu reduzieren, begründet nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) keine sachliche Unbilligkeit.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com