Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftArbeitsverträge: Sollen künftig auch digital geschlossen werden können
Arbeitsverträge sollen künftig in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden können, zum Beispiel per E-Mail. Dies meldet das Bundesjustizministerium (BMJ). Es hat dazu am 19.06.2024 eine Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Vorgesehen ist danach unter anderem die Ersetzung der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz.
Vorsicht: Betrüger versenden angebliche E-Mails vom Finanzamt oder von ELSTER
Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird dabei ELSTER beziehungsweise die Steuerverwaltung vorgetäuscht. Hierauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hin.
Feststellungserklärungen und Anzeigen für 2022: Fristen nach § 18 AStG zur Abgabe werden weiter verlängert
Das Bundesfinanzministerium (BMF) informiert in einem aktuellen Schreiben über eine weitere Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31.12.2021 beginnt.
Nordrhein-Westfalen: Steuerzahlerbund für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer
Für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer hat sich der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) in einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag zum „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen“ ausgesprochen – um die Wohnkosten nicht weiter steigen zu lassen.
Rentenanpassung: Bundesrat stimmt zu
Zum 01.07.2024 erhalten Rentner mehr Geld. Einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat am 14.06.2024 zugestimmt.
„Mini-Rostbratwürste“: Keine Anspielung auf „Nürnberger Bratwürste“
Als „Mini-Rostbratwürstchen“ vertriebene Bratwürste können nicht allein aufgrund ihrer Größe und Form die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste“ verletzen. Dem Verbraucher stünden viele unterschiedliche Wurstprodukte in identischer beziehungsweise ähnlicher Form und Größe zur Auswahl. Er schließe anhand dessen nicht auf eine bestimmte Herkunft, so das Landgericht (LG) München I.
