Für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer hat sich der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) in einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag zum „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen“ ausgesprochen – um die Wohnkosten nicht weiter steigen zu lassen.
Grundsätzlich jedoch sieht der Verband überhaupt keine Zukunft für die Grundsteuer. Er fordert die Politik auf, über Alternativen nachzudenken. „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer darf auf keinen Fall kleinstteilig weiter das Bundesmodell nachgebessert werden. Die Akzeptanz des Bundesmodells durch die Bürgerinnen und Bürger ist ohnehin schon gering“, so Sabina Büttner, Leiterin Steuern und Soziales beim BdSt NRW.
„Die regierungstragenden Fraktionen sind richtigerweise dem Rat des BdSt NRW der ersten Anhörung vor zwei Monaten gefolgt“, zeigt sich BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer zufrieden. Sie hätten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es den Kommunen ermöglichen solle, gesplittete Hebesätze für die Grundsteuer B einzuführen. Damit reagierten die Fraktionen auf die deutliche Lastenverschiebung, die das neue Grundsteuer-Modell des Bundes verursacht hat. Dabei ergäben sich höhere Werte insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser und niedrigere Werte für gewerblich genutztes Eigentum. »Die Möglichkeit, gesplittete Hebesätze einzuführen, verlagert zwar die Verantwortung und die Diskussion auf die ohnehin schon stark belasteten Kommunen, ist aber aus unserer Sicht die sachgerechteste Lösung“, so Steinheuer. Gerade in Nordrhein-Westfalen, das Bundesland mit den mit Abstand höchsten Grundsteuer-Hebesätzen, sollte zwingend verhindert werden, dass sich das Wohnen noch einmal zusätzlich verteuert.
Dass sich die Regierungsfraktionen dazu entschieden haben, die gesplitteten Hebesätze einzuführen, ist aus Sicht des BdSt NRW der richtige Weg, Belastungsverschiebungen ausgleichen zu können. Für die Umsetzung bedürfe es jedoch einer Zusammenarbeit von Land und Kommunen. Hinsichtlich der erforderlichen Einführung zum 01.01.2025 sei auch das Land gefragt. Es habe erst sehr spät auf die lange absehbare Belastungsverschiebung reagiert und müsse die Kommunen deshalb bei der Umsetzung der gesplitteten Hebesätze unterstützen. Zum einen müsse die Einführung der gesplitteten Hebesätze rechtssicher sein, damit die Finanzierung der Kommunen sichergestellt werden kann. Zum anderen müsse das Land die Kommunen bei der administrativen Umsetzung unterstützen. Die Gegebenheiten vor Ort in den Kommunen gäben es nicht her, dass eine schnelle Umsetzung des geplanten Gesetzes aus eigener Kraft möglich erscheint.
In der Anhörung im Landtag am 18.06.2024 betonten Sabina Büttner und Philipp Sprengel, BdSt-Referent für Haushalts- und Finanzpolitik, dass die gesplitteten Hebesätze nur eine pragmatische Lösung für den Moment seien. Die Grundsteuer an sich habe mittel- und langfristig keine Zukunft. Musterklagen, die die Verfassungswidrigkeit des Grundsteuermodell des Bundes feststellen, habe der BdSt gemeinsam mit Haus und Grund bereits Ende 2023 eingereicht. „Jetzt gilt es, kein weiteres Flickwerk zu produzieren, sondern eine neue, unbürokratische und sachgerechte Lösung zur kommunalen Finanzierung auf den Weg zu bringen“, fordert Büttner. „Spätestens nach dem nächsten Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer sollte die Politik endlich grundsätzlich über Alternativen zur Grundsteuer nachdenken“, so Steinheuer.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 19.06.2024