Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird dabei ELSTER beziehungsweise die Steuerverwaltung vorgetäuscht. Hierauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hin.
In den E-Mails werde beispielsweise eine angebliche Steuerrückerstattung aus früheren Jahren thematisiert, für die noch weitere Informationen benötigt würden, um den Rückerstattungsbetrag zu berechnen.
Die Phishing-E-Mails wirkten seriös, nutzten teilweise bekannte visuelle Elemente und versuchten mit Formulierungen wie „umgehend“, „zeitnah“, „so bald wie möglich“ et cetera den Anschein von Dringlichkeit zu erzeugen. Mit ihnen werde versucht, so das LfSt, per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.
Die E-Mails sollten, ohne zu antworten, gelöscht werden, rät das LfSt. Insbesondere solle man nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail klicken, wenn Zweifel daran bestehen, dass die E-Mail von der Steuerverwaltung stammt.
Die Steuerverwaltung fordere niemals in einer E-Mail Informationen wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage an, erläutert das LfSt. Auch würden grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs versendet.
Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 14.06.2024