Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftDesinfektionsmittel: Dürfen nicht als „hautfreundlich“ beworben werden
Wer für Biozidprodukte – also Desinfektionsmittel – wirbt, darf die Risiken dieser Produkte nicht verharmlosen. So steht es in einer EU-Verordnung. Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) verbietet sich von daher eine Bewerbung solcher Produkte als „hautfreundlich«.
Überlassung eines Hengstes: Nutzungsentgelt nicht wegen „Hengstigkeit“ reduziert
Wird ein Hengst vertraglich für den Turniereinsatz zur Verkaufsförderung der eigenen Zuchtpferde überlassen und das Risiko krankheitsbedingten Ausfalls dem Nutzer übertragen, kann das Nutzungsentgelt grundsätzlich nicht wegen Krankheit gemindert werden. Eine Überzahlung wegen behaupteter „Hengstigkeit“ muss konkret bezifferbar vorgetragen werden. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klar.
Schaden am Mietauto: Autovermietung muss fehlenden Vorschaden beweisen
Wird ein Mietauto beschädigt zurückgegeben, muss die Autovermietung beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde. Beweiserleichterungen gibt es nicht. Dies zugrunde gelegt hat das Landgericht (LG) Lübeck kürzlich eine Ersatzpflicht des Mieters verneint.
Schonvermögen des Unterhaltsempfängers: Beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen
Unterhaltsleistungen können nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 Euro (so genanntes Schonvermögen) nicht übersteigt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) für das Streitjahr 2019 entschieden. Zudem hat er klargestellt, dass die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen sind.
Kindertagespflege: Stadt Frankfurt muss Sachkostenpauschale neu kalkulieren
Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main hat die Stadt Frankfurt am Main auf die Klage einer Tagesmutter dazu verpflichtet, die gewährten Geldleistungen in der Kindertagespflege neu zu berechnen.
Spielbankunternehmen: Deutsche Steuervorschriften nicht mit EU-Beihilfevorschriften vereinbar
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.
