Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftStolperfalle Treppenstufe: Schadensersatzklage gegen Restaurantbetreiber bleibt erfolglos
Ein Gastwirt hat zwar die Pflicht, seinen Gästen einen gefahrlosen Aufenthalt in seinem Restaurant zu ermöglichen. Ein Gast darf jedoch nicht erwarten, auch vor Gefahren geschützt zu werden, die für einen aufmerksamen Benutzer ohne Weiteres erkennbar sind und auf die er sich einstellen kann. Aus diesem Grund hat das Landgericht (LG) Frankenthal die Klage einer Frau gegen einen Gastronomen abgewiesen.
Waldbrand-Evakuierung: Berechtigt zu Reisepreisminderung
Das Amtsgericht (AG) München hat einen Reiseveranstalter aufgrund einer Minderung des Reisepreises zur Zahlung weiterer 787 Euro verurteilt. Hintergrund war eine Evakuierung der Reisenden während ihres Aufenthalts auf der Insel Rhodos, die aufgrund eines sich ausbreitenden Waldbrandes erforderlich geworden war.
Bauernverbände: Fordern steuerliche Risikoausgleichsrücklage
Für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage haben sich Verbände der Landwirtschaft bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ausgesprochen.
Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik: Sind außergewöhnliche Belastungen
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29.02.2024 (VI R 2/22) entschieden, dass eine gesunde Steuerzahlerin die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen kann. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
Einkommensteuer: Petition fordert Befreiung für mindestens drei Jahre bei Klimakatastrophe
Mit einer Petition vom 03.06.2024 wird eine Änderung des Einkommensteuergesetzes gefordert, die allen Bürgern Deutschlands im Fall einer Klimakatastrophe eine Befreiung von der Einkommensteuer für mindestens drei Jahre gewährt. Diese Maßnahme soll den Betroffenen die notwendige finanzielle und zeitliche Unterstützung bieten, um die durch die Katastrophe entstandenen Schäden zu bewältigen und ihre Lebensgrundlagen wiederherzustellen.
Für BdSt neuer Meilenstein erreicht: Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Kapitaleinkünften verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Die Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Kapitaleinkünften sind verfassungswidrig (Beschluss vom 07.06.2024, VIII B 113/23). Damit – so der Bund der Steuerzahler (BdSt) – habe der BFH die Position des Verbandes bekräftigt.
