Mit einer Petition vom 03.06.2024 wird eine Änderung des Einkommensteuergesetzes gefordert, die allen Bürgern Deutschlands im Fall einer Klimakatastrophe eine Befreiung von der Einkommensteuer für mindestens drei Jahre gewährt. Diese Maßnahme soll den Betroffenen die notwendige finanzielle und zeitliche Unterstützung bieten, um die durch die Katastrophe entstandenen Schäden zu bewältigen und ihre Lebensgrundlagen wiederherzustellen.
Eine Klimakatastrophe könne verheerende Auswirkungen auf das Leben der Menschen haben, heißt es in der Begründung der Petition. Häuser würden zerstört, Infrastruktur beschädigt und wirtschaftliche Existenzen stünden auf dem Spiel. In solchen Zeiten sei es essentiell, dass die Betroffenen finanziell entlastet werden, um die notwendigen Reparaturen und Wiederaufbauarbeiten durchführen zu können. Die Befreiung von der Einkommensteuer stelle sicher, dass die Bürger die Mittel haben, um schnell und effizient auf die Schäden zu reagieren.
Der Staat habe die Pflicht, seine Bürger vor solchen Katastrophen zu schützen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, heißt es in der Petition weiter. Wenn es zu einer Klimakatastrophe kommt, zeige dies, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend waren. In solchen Fällen müsse der Staat die Verantwortung übernehmen und die Bürger unterstützen, die unter den Folgen leiden. Eine Steuerbefreiung sei eine angemessene und notwendige Form dieser Unterstützung.
Die Befreiung von der Einkommensteuer würde es den Betroffenen ermöglichen, ihre finanziellen Ressourcen in die Selbsthilfe und gemeinschaftliche Wiederaufbauprojekte zu investieren. Dies fördert aus Sicht der Petition nicht nur den Zusammenhalt der Gemeinschaft, sondern beschleunigt auch den Wiederaufbau und die Rückkehr zur Normalität.
Der Klimawandel führe zu einer Zunahme von extremen Wetterereignissen und Naturkatastrophen. Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, die auf diese Realität reagiert, hält die Petition für dringend erforderlich. „Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Gesellschaft auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet ist und die notwendigen Mittel hat, um darauf zu reagieren“.
Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis 11.07.2024.
Deutscher Bundestag, PM vom Juni 2024