Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAfD-Mitglieder: Dürfen keine Waffen besitzen
Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen einstuft, führt – unabhängig von deren politischer Ausrichtung – regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Afd-Mitglieder gegen den Widerruf ihrer Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen abgewiesen.
Grundsteuer Saarland: Veröffentlichung der Messbetragsvolumina
Die saarländische Finanzverwaltung hat die neuen Messbetragsvolumina den saarländischen Städten und Gemeinden Ende Juni 2024 mitgeteilt. Anbei könnten die prognostizierten Messbetragsvolumina auf Grundlage der bereits festgestellten Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 im Vergleich zu den bisherigen Messbetragsvolumina auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte abgerufen werden, teilt das Finanzministerium des Landes mit
Grundsteuer: Saarländische Kommunen erhalten Grundlage für Neuberechnung der Hebesätze
Ende Juni sind rund 96 Prozent der für die Grundsteuerfestsetzung relevanten Grundstücke im Saarland neu bewertet worden. Auf Grundlage dieser Daten könnten die Kommunen nun darangehen, die ab 2025 notwendig werdenden neuen Hebesätze festzulegen, so das Finanzministerium des Landes. Insgesamt seien circa 560.000 saarländische Grundstücke neu zu bewerten gewesen.
Grundsteuerreform: Finanzbehörde Hamburg schlägt neue Hebesätze ab 2025 vor
Im Zuge der Grundsteuerreform hat die Finanzbehörde Hamburg jetzt neue Hebesätze ab 2025 vorgeschlagen.
Auch bei Sonnenallergie: Krankenkasse muss nicht für UV-Schutz aufkommen
Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine UV-Schutzkleidung finanzieren, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden.
Auch im Pflegeheim: Ohne Zahlung droht Räumung
Kann sich ein Heimbewohner nicht mehr selbst um die Bezahlung des Pflegegeldes kümmern und kümmert sich auch der rechtliche Betreuer nicht darum, droht eine Kündigung. Das Landgericht (LG) Lübeck hat entschieden, dass ein Zimmer im Heim wegen Zahlungsverzuges geräumt werden muss.
