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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Hitlergruß: Auch mit linkem Arm strafbar

Auch der mit dem linken Arm ausgeführte Hitlergruß ist als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und die Verurteilung eines 51-jährigen Mannes bestätigt.

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Mail: mail@roth-kollegen.com

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