Das Land Nordrhein-Westfalen will seine Städte und Gemeinden weiter bei der Umsetzung der Grundsteuerreform unterstützen. Dies kündigte sein Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) an.
Das nordrhein-westfälische Finanzministerium habe bereits die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Nun wolle es auch alle der Berechnung dieser Referenz-Hebesätze zugrunde liegenden Daten veröffentlichen. „Wir machen vollkommen nachvollziehbar, wie die aufkommensneutralen Hebesätze ermittelt wurden, und schaffen somit größtmögliche Transparenz“, erklärt Optendrenk. „So optimieren wir unser Unterstützungsangebot für die Städte und Gemeinden weiter und begleiten sie auf dem Weg zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.“
Die entsprechenden Daten würden auf der Webseite www.grundsteuer.nrw.de veröffentlicht. Unter dem Reiter „Informationen für Kommunen“ würden unter anderem die Ermittlungsmodalitäten erläutert und die Berechnungsgrundlagen (Hebesatz 2024, Grundsteuermessbetragsvolumen je Kommune, Anzahl der kommunalen Fälle) als Downloaddateien zur Verfügung gestellt. Auch die Rechenformeln sind laut Finanzministerium hier zu finden.
Zudem werde Nordrhein-Westfalen Anfang Juli als erstes Land das Grundsteuermessbetragsverzeichnis bereitstellen, so sein Finanzministerium weiter. Dieses beinhalte alle für die jeweilige Kommune zu diesem Zeitpunkt gültigen Aktenzeichen und Messbeträge sowie die Daten, die auch bei der regelmäßigen Datenübermittlung der Grundsteuermessbeträge enthalten sind (zum Beispiel Daten zum Grundstückseigentümer). Es könne sowohl zum Abgleich als auch als Grundlage für die Grundsteuerfestsetzungen ab 2025 genutzt werden. Das Grundsteuermessbetragsverzeichnis werde den Kommunen über ELSTER bereitgestellt.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 27.06.2024