Laut Bundesfinanzministerium (BMF) startet die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO).
Zum 01.11.2024 solle mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden. Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolge in mehreren Stufen und solle 2026 abgeschlossen werden. Das Ministerium hat dazu den Entwurf einer Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung vorgelegt.
Die W-IdNr. sei eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betrifft laut BMF Unternehmen aller Rechtsformen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. sei die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (Hinweis auf § 139d AO) sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, zum Beispiel der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.
Bundesfinanzministerium, PM vom 28.06.2024