Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftUnberechtigte Forderungen: Dürfen nicht per SMS eingetrieben werden
Ein Inkassounternehmen darf Verbraucher nicht per SMS zur Begleichung von Forderungen auffordern, die nicht berechtigt sind. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Den weitergehenden Antrag des vzbv, dem Unternehmen die Versendung von SMS zur Eintreibung von Forderungen generell zu untersagen, lehnte das Gericht jedoch ab.
Nach Käse-Klau im Dienst: Polizeibeamter verliert Job
Ein Polizeioberkommissar bei einer Polizeiautobahnstation stiehlt im Dienst – in Uniform und bewaffnet – Käse aus einem verunfallten Transporter. Dies kostete ihn nun den Job. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigte seine Entfernung aus dem Dienst.
Auslieferungsfahrer: Können eigenständigen Betriebsrat wählen
Die innerhalb eines abgrenzbaren Liefergebietes tätigen Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes können einen eigenen Betriebsrat wählen. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Aachen entschieden.
Kleine und mittlere Agrarbetriebe: Finanzausschuss stimmt für Steuerentlastung
Die Ampel-Koalition hat eine steuerliche Entlastung von Landwirten auf den Weg gebracht. Der Finanzausschuss des Bundestages stimmte am 03.07.2024 mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP sowie der oppositionellen AfD dafür, die Tarifglättung in der Einkommensteuer für Landwirte wiedereinzuführen. Dies führe zu einer jährlichen Steuerentlastung von durchschnittlich 50 Millionen Euro, meldet der Bundestag.
Stadt setzt E-Scooter um: Anbieterin muss zahlen
Ein nicht ordnungsgemäß abgestellter E-Scooter wird von einem Mitarbeiter der Stadt Frankfurt am Main versetzt. Dafür soll die Vermieterin der Roller nun aufkommen. Die Stadt berechnete ihr 74 Euro – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt a.M. entschieden hat.
Bundessteuerberaterkammer: Soll virtuell und hybrid tagen dürfen
Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Patentanwaltskammer und die Bundessteuerberaterkammer sollen künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten könne. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/8674) vor, den der Rechtsausschuss des Bundestages am 03.07.2024 verabschiedet hat.
