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Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Patentanwaltskammer und die Bundessteuerberaterkammer sollen künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten könne. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/8674) vor, den der Rechtsausschuss des Bundestages am 03.07.2024 verabschiedet hat.

Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Ausschuss diverse Änderungen vor. Unter anderem betreffen diese Änderungen den Umgang mit Doppelmitgliedschaften in Kammern.

Nicht umgesetzt wurde eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung zur „Überprüfung von Sammelander-Konten“. Eine solche Regelung war in einem ersten öffentlichen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthalten gewesen, stieß aber in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf auf Kritik.

Deutscher Bundestag, PM vom 03.07.2024