Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGewerbesteueraufkommen in Hessen: Im ersten Halbjahr 2024 bei 3,6 Milliarden Euro
Im ersten Halbjahr 2024 haben die hessischen Kommunen Gewerbesteuereinzahlungen von rund 3,6 Milliarden Euro erzielt. Das waren 269 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum (plus 8,1 Prozent). Über die Hälfte der Kommunen (239 von 421) konnte ihr Gewerbesteueraufkommen steigern. Wie das Statistische Landesamt Hessen mitteilt, handelt es sich um vorläufige Zahlen.
Digitaler Gewerbesteuerbescheid: Vorteile für Kommunen und Steuerpflichtige
Vom neuen digitalen Gewerbesteuerbescheid können Steuerpflichtige und Kommunen profitieren. Er biete eine einheitliche und automatisierte Lösung für den Gewerbesteuerprozess von Steuerbürgern und Kommunen, so das Landesamt für Steuern (LfSt) Bayern.
Steuerberaterprüfung: Lösungsvorschläge für frühere Klausuren abrufbar
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat erreicht, dass die Finanzverwaltung die Aufgabentexte zur Steuerberaterprüfung wieder veröffentlicht – beginnend mit dem Prüfungszeitraum 2021/2022. Ende Juni seien diese im Bundessteuerblatt erschienen. Passend dazu stelle die BStBK nun erstmals eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung vergangener Jahre auf ihrer Website zur Verfügung. Damit will sie künftigen Prüflingen die Vorbereitung auf die Steuerberaterklausuren erleichtern.
Steuerliche Wirtschafts-Identifikationsnummer: Einführung startet
Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO) startet: Zum 01.11.2024 soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden, teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit. Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolge in mehreren Stufen und solle 2026 abgeschlossen werden.
Aufenthaltserlaubnis in der EU zu Studienzwecken: Ablehnung bei Missbrauch immer möglich
Ein EU-Mitgliedstaat kann einen missbräuchlichen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in der EU zu Studienzwecken ablehnen, auch wenn er die Richtlinie, in der diese Befugnis vorgesehen ist, nicht korrekt umgesetzt hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) unter Hinweis darauf entschieden, dass das Missbrauchsverbot ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts sei, der nicht erst umgesetzt werden müsse, um angewandt werden zu können.
Reparatur von Waren: Soll gefördert werden
In der EU ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten, die die Reparatur von Waren fördern soll. Dies teilt die Europäische Kommission mit.
