Im ersten Halbjahr 2024 haben die hessischen Kommunen Gewerbesteuereinzahlungen von rund 3,6 Milliarden Euro erzielt. Das waren 269 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum (plus 8,1 Prozent). Über die Hälfte der Kommunen (239 von 421) konnte ihr Gewerbesteueraufkommen steigern. Wie das Statistische Landesamt Hessen mitteilt, handelt es sich um vorläufige Zahlen.
Wie bereits im Vorjahr habe sich das Aufkommen auch 2024 gleichmäßig auf die ersten beiden Quartale mit jeweils rund 1,8 Milliarden Euro verteilt. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 seien damit rund 269 Millionen Euro (plus 8,1 Prozent) mehr eingenommen worden. Bezogen auf die Bevölkerung in Hessen sei im ersten Halbjahr 2024 ein Gewerbesteueraufkommen von 557 Euro pro Kopf entstanden. Das seien 42 Euro beziehungsweise 8,1 Prozent pro Kopf mehr als im Vorjahreszeitraum gewesen.
Insgesamt hätten 239 der 421 hessischen Kommunen ihre Gewerbesteuereinzahlungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2023 steigern können. Das seien 56,8 Prozent. Die drei Kommunen mit den höchsten absoluten Zuwächsen waren laut Amt Frankfurt am Main (plus 258 Millionen Euro), Allendorf (Eder) (plus 36 Millionen Euro) und Kassel (plus 31 Millionen Euro). Die größten Einbußen habe es in Offenbach am Main (minus 38 Millionen Euro), Wiesbaden (minus 32 Millionen Euro) und Marburg (minus 30 Millionen Euro) gegeben. Insgesamt habe Frankfurt am Main mit rund 1,4 Milliarden Euro vor Wiesbaden (170 Millionen Euro) und Eschborn (136 Millionen Euro) das höchste Gewerbesteueraufkommen erzielt.
In den kreisfreien Städten in Hessen sowie in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden habe das Gewerbesteueraufkommen im ersten Halbjahr 2024 in Summe jeweils bei 1,8 Milliarden Euro gelegen. Bei der Pro-Kopf-Betrachtung zeigten sich laut Landesamt jedoch große Unterschiede: Während die kreisfreien Städte Gewerbesteuereinzahlungen in Höhe von 1.155 Euro pro Kopf generiert hätten, habe dieser Wert bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei 364 Euro pro Kopf gelegen.
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes handelt es sich bei den betrachteten Gewerbesteuereinzahlungen um die Gewerbesteuervorauszahlungen (brutto) ohne Abzug der Gewerbesteuerumlage. Bei der Pro-Kopf-Betrachtung seien die Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31.12.2023 zugrunde gelegt worden.
Statistisches Landesamt Hessen, PM vom 31.07.2024