Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAufschaukelnder Anhänger: Ist nicht mangelhaft
Ein sich aufschaukelnder Anhänger ist nicht mangelhaft, wenn das als Mangel gerügte Aufschaukeln mit einfachen Maßnahmen verhindert werden kann. So das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. Es hat weiter entschieden, dass ein gewerblicher Käufer das Fahrverhalten des Anhängers innerhalb einer Zweiwochenfrist nach Auslieferung des Anhängers prüfen sollte, um seine Gewährleistungsrechte nicht zu verlieren.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Bundesregierung nennt Zahlen
96,1 Millionen Euro an Verwarn- und Bußgeldern sowie Einziehungs- und Verfallbeträgen sind 2023 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Deutschland festgesetzt worden. Die Höhe der erfassten Geldstrafen betrug 30,5 Millionen Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs.: 20/12347) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (BT-Drs. 20/11912).
Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung: Trotz Vermögens des Unterhaltsempfängers?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können. Demnach darf der Unterhaltsempfänger nicht mehr als 15.500 Euro so genanntes Schonvermögen besitzen, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mit. Dagegen müssten die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einbezogen werden.
ATAD-Richtlinie: Konsultation gestartet
Die Europäische Kommission muss die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD-Richtlinie) bewerten und hat dazu jetzt eine Konsultation gestartet.
Grundsteuer B in Niedersachsen: Mehr als jede fünfte Gemeinde hat 2024 den Hebesatz angehoben
Laut Erhebung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Niedersachsen und Bremen e. V. haben im Jahr 2024 insgesamt 211 der 941 niedersächsischen Kommunen mit Hebesatzrecht den Grundsteuer-B-Hebesatz angehoben. Der Vorjahresrekord (194) sei damit übertroffen worden. Außerdem auffällig sei, dass die Anhebungen im Schnitt höher ausfielen als in früheren Jahren. Waren Anhebungen um 100 Prozentpunkte und mehr früher die absolute Ausnahme, hätten sie 2024 schon mehr als jede zehnte Anhebung ausgemacht.
KI-Gesetz: Tritt in Kraft
Mit dem europäischen KI-Gesetz tritt eine erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz in Kraft. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden laut EU-Kommission ab 02.08.2026 gelten.
