Laut Erhebung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Niedersachsen und Bremen e. V. haben im Jahr 2024 insgesamt 211 der 941 niedersächsischen Kommunen mit Hebesatzrecht den Grundsteuer-B-Hebesatz angehoben. Der Vorjahresrekord (194) sei damit übertroffen worden. Außerdem auffällig sei, dass die Anhebungen im Schnitt höher ausfielen als in früheren Jahren. Waren Anhebungen um 100 Prozentpunkte und mehr früher die absolute Ausnahme, hätten sie 2024 schon mehr als jede zehnte Anhebung ausgemacht.
Als Hauptursache macht BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen die angespannte Finanzlage der Städte und Gemeinden aus: „Niedersachsen ist das einzige Flächenland, in dem die Kommunen seit 2019 durchgehend Finanzierungsdefizite verzeichnen. Sparsamkeit allein reicht nicht aus, um die klaffenden Lücken zu schließen. Viele greifen daher zu Steuererhöhungen – zum Leidwesen der Bürger.“ Er fordert eine Grundsatzdiskussion darüber, welche Aufgaben Kommunen künftig noch erfüllen und finanzieren sollen. Neue, politisch motivierte Aufgaben seien ihnen nicht zuzumuten. Auch Gemeindefusionen müssten in Betracht gezogen werden, um auf den sich verschärfenden Personalmangel in den Verwaltungen zu reagieren und gleichzeitig Kosten zu senken. Vom Land fordert Vermöhlen eine bessere Ausstattung der Kommunen mit zweckungebundenen Mitteln. Im Gegenzug sollte die Zahl der Förderprogramme drastisch reduziert werden. Diese würden zu viel Personal binden und mit fragwürdigen Anreizen einhergehen.
Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 2025 vermutet Vermöhlen zudem Vorzieheffekte. „Um die politisch zugesicherte Aufkommensneutralität im kommenden Jahr nicht zu gefährden, greifen Kommunen dieses Jahr bereits zur Anhebung der Hebesätze.“
Nach der Gewerbesteuer sei die Grundsteuer B mit landesweit zuletzt rund 1,59 Milliarden Euro (2023) die aufkommensstärkste Gemeindesteuer, erläutert der BdSt. Anders als die Gewerbesteuer sei sie nicht anfällig für konjunkturelle Schwankungen, weshalb sie besonders in Krisenzeiten als verlässliche Einnahmequelle diene. Durch die Anhebung des Hebesatzes könnten Städte und Gemeinden die ihnen zufließenden Grundsteuereinnahmen unmittelbar erhöhen. Dabei profitierten sie davon, dass sich Mieter und Eigentümer einer Erhöhung praktisch kaum entziehen könnten.
Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V., PM vom 01.08.2024