Die Europäische Kommission muss die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD-Richtlinie) bewerten und hat dazu jetzt eine Konsultation gestartet.
In der ATAD-Richtlinie sind Mindeststandards für Maßnahmen zur Bekämpfung der häufigsten Formen aggressiver Steuerplanung und Steuervermeidung festgelegt, die das Funktionieren des Binnenmarkts unmittelbar beeinträchtigen. Gemäß Artikel 10 der Richtlinie muss die Kommission die Umsetzung der ATAD-Richtlinie bewerten und dem Rat darüber Bericht erstatten.
Die Bewertung der ATAD-Richtlinie soll nach Angaben der Kommission Nachweise für die Umsetzung der Richtlinie liefern und aufzeigen, inwiefern die Ziele der Richtlinie erreicht wurden und ob die Maßnahmen geändert werden müssen. Die Bewertung erstreckt sich auf den Zeitraum vom 01.01.2020 (dem Datum, bis zu dem die ersten Maßnahmen umzusetzen waren) bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bewertung.
Behandelt wird die Anwendung der ATAD-Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten. Es werden drei große Themen bewertet:
Erstens die Umsetzung der ATAD-Richtlinie in den Mitgliedstaaten und die vom jeweiligen Gesetzgeber getroffenen politischen Entscheidungen, wenn die Richtlinie eine Wahlmöglichkeit vorsieht.
Zweitens das Funktionieren der ATAD-Richtlinie in Form einer qualitativen und quantitativen Bewertung der Wirksamkeit der ATAD-Maßnahmen als Mindeststandard für die Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung. Dazu gehört die Untersuchung der Frage, wie sich politischen Entscheidungen möglicherweise auf die Wirksamkeit einer Maßnahme und die zu erreichenden Ziele auswirken und welchen Mehrwert die mit der ATAD-Richtlinie erzielten Ergebnisse im Vergleich zu einem individuellen Vorgehen der Mitgliedstaaten geschaffen haben.
Drittens sollte bei der Bewertung die Nachhaltigkeit der Maßnahmen geprüft werden, insbesondere die Frage, ob diese auch nach der Annahme der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung noch geeignet und zweckdienlich sind.
Die Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 11.09.2024 möglich.
Europäische Kommission, Meldung vom 31.07.2024