Mit dem europäischen KI-Gesetz tritt eine erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz in Kraft. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden laut EU-Kommission ab 02.08.2026 gelten.
Das Gesetz stellt für KI-Systeme Anforderungen auf. Diese sind umso höher, je riskanter ein System ist. Ist das Risiko unannehmbar, wird das KI-System verboten. Davon geht das Gesetz aus, wenn es eine eindeutige Bedrohung für die Grundrechte von Menschen darstellt,
Ergänzend dazu führt das KI-Gesetz Vorschriften für so genannte KI-Modelle für allgemeine Zwecke ein. Gemeint sind damit hochgradig leistungsfähige KI-Modelle, die für eine Vielzahl von Aufgaben ausgelegt sind – etwa das Erstellen von Texten, die sich lesen, als hätten Menschen sie geschrieben.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 02.08.2025 Zeit, die zuständigen nationalen Behörden zu benennen, die die Anwendung der Vorschriften für KI-Systeme überwachen und Marktüberwachungsmaßnahmen durchführen werden.
Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden ab dem 02.08.2026 gelten. Verbote von KI-Systemen, die ein unannehmbares Risiko darstellen, werden laut Kommission jedoch bereits nach sechs Monaten, die Regeln für so genannte Allzweck-KI-Modelle nach zwölf Monaten gelten.
Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, müssen mit Geldstrafen rechnen. Die Bußgelder können bis zu sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Europäische Kommission, PM vom 01.08.2024