Preloader Icon

Steueroasen-Abwehrgesetz: Neue Nichtbeanstandungsregelung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder für die Anwendung des § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz entschieden, dass es für Geschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 begonnen haben, nicht beanstandet wird, wenn die...
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner