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Die Bundesregierung will die so genannte Wohngemeinnützigkeit wieder einführen: Wer dauerhaft günstigen Wohnraum anbietet, soll steuerliche Erleichterungen bekommen. Dies meldete „Tagesschau.de“ am 05.06.2024.

Voraussetzung sei, dass ein Mietzins angeboten wird, der dauerhaft niedriger ist als der auf dem Markt übliche. Stellten soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen einen entsprechend günstigen Wohnraum zur Verfügung, sollen für sie künftig umfassende Steuererleichterungen gelten.

Das Instrument der Wohngemeinnützigkeit ist nicht neu, war aber 1990 gestrichen worden.

„Tagesschau.de“, Meldung vom 05.06.2024