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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Veräußerung von Nachlassvermögen: Steuerfreiheit

Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.

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Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch: Im Außenbereich privilegiert

Kleinwindenergieanlagen sind im Außenbereich ein baurechtlich privilegiertes Vorhaben. Das gilt nicht nur dann, wenn der erzeugte Strom eingespeist wird und daher der öffentlichen Energieversorgung dient. Vielmehr besteht die Privilegierung laut Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz auch dann, wenn der Strom für den Eigenverbrauch verwendet wird.

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Name Pablo Escobar: Taugt nicht als Unionsmarke

Der Name Pablo Escobar kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) unter Verweis darauf entschieden, dass die Verkehrskreise den Namen mit Drogenhandel und Drogenterrorismus in Verbindung brächten.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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