Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat den kostenlosen Online-Alterseinkünfterechner auf seiner Internetseite aktualisiert. Nun lasse sich mit wenigen Klicks auch für das Jahr 2023 ausrechnen, ob beim Bezug von Alterseinkünften eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
Der virtuelle Rechner wird laut Ministerium jährlich an die Veränderungen im Steuerrecht angepasst, beispielsweise an den für das Jahr 2023 auf 10.908 Euro angehobenen Grundfreibetrag. Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nicht höher, müsse keine Steuererklärung abgegeben werden. Für zusammen Veranlagte gelte entsprechend ein Grundfreibetrag von 21.816 Euro.
Dabei berücksichtige der Alterseinkünfte-Rechner bei der Berechnung die gängigen Sachverhalte. Im Vordergrund stehen laut Finanzministerium die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen. Damit biete der Alterseinkünfterechner einen guten Anhaltspunkt, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
Der Alterseinkünfterechner könne eine individuelle Berechnung aber nicht in jedem Einzelfall ersetzen, warnt das Ministerium. Er ist erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/alterseinkuenfte.
Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM vom 29.12.2023