Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftLohnsteuerpauschalierung: Auch bei nicht allen Betriebsangehörigen offenstehenden Betriebsveranstaltungen
Nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Das Tatbestandsmerkmal Betriebsveranstaltung in § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 EStG entspricht der Legaldefinition in § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse: Sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zweck der Prävention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrechtlich verpflichtet ist, führen nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Lohnbuchhaltungsmandat: Verpflichtet nicht zu sozialversicherungsrechtlicher Beratung
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2024 (IX ZR 137/22) umfasst das Lohnbuchhaltungsmandat keine Pflicht zur sozialversicherungsrechtlichen Beratung. Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.
Geldwäscherechtliche Identifizierung durch Videoidentifizierung: Bundessteuerberaterkammer begrüßt Entwurf für Rechtsverordnung
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt den Entwurf des Bundesfinanzministeriums für eine Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung.
Falsches Aktenzeichen: Schriftsatz dennoch fristgemäß eingegangen
Ein Schriftsatz, der aufgrund eines falsch angegebenen Aktenzeichens nicht rechtzeitig zur Verfahrensakte gelangt, ist dennoch fristgemäß bei Gericht eingegangen, wenn er sich aus anderen Gründen dem Verfahren eindeutig zuordnen lässt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) meldet.
Schwarze statt rote Arbeitshose getragen: Kündigung rechtens
Das Arbeitsgericht (ArbG) Solingen hat die Kündigung eines Arbeitsnehmers für rechtens gehalten, nachdem dieser wiederholt die von seinem Arbeitgeber vorgeschriebene Schutzkleidung nicht getragen hatte.
