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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Lohnsteuerpauschalierung: Auch bei nicht allen Betriebsangehörigen offenstehenden Betriebsveranstaltungen

Nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Das Tatbestandsmerkmal Betriebsveranstaltung in § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 EStG entspricht der Legaldefinition in § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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Falsches Aktenzeichen: Schriftsatz dennoch fristgemäß eingegangen

Ein Schriftsatz, der aufgrund eines falsch angegebenen Aktenzeichens nicht rechtzeitig zur Verfahrensakte gelangt, ist dennoch fristgemäß bei Gericht eingegangen, wenn er sich aus anderen Gründen dem Verfahren eindeutig zuordnen lässt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) meldet.

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