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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Printausgabe und E-Paper: Zwei unterschiedlich zu besteuernde eigenständige Leistungen

Gewährt ein Zeitungsherausgeber den Abonnenten der Printausgabe die Möglichkeit, kostenfrei auch auf die Online-Ausgaben der Zeitung zuzugreifen, handelt es sich dabei um zwei eigenständige Leistungen: Während die Lieferung der Print-Ausgaben dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, greift für das Zurverfügungstellen des E-Paper-Zugangs der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Saarland klar.

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Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen: Änderung der Rechtsprechung?

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden. Dabei muss der Anwalt auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten prüfen, wobei er sich hierbei grundsätzlich auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränken darf, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen (BGH, Urteil vom 17.05.2023 – XII ZB 533/22; Urteil vom 19.10.2022, XII ZB 113/21).

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Berlin: Unanwendbarkeit der steuerlichen Liegenschaftszinssätze

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat sich in drei Urteilen mit den Liegenschaftszinssätzen befasst, die bei der Bewertung von Grundstücken im typisierten Ertragswertverfahren für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer anzuwenden sind. Es hat entschieden, dass nicht die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin veröffentlichten steuerlichen Liegenschaftszinssätze, sondern die für den Steuerpflichtigen regelmäßig günstigeren allgemeinen Liegenschaftszinssätze des Gutachterausschusses anzuwenden sind.

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