Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftNeuregelungen: Das ändert sich Juni 2024
Das Staatsangehörigkeitsrecht wird modernisiert, die Chancenkarte erleichtert ausländischen Fachkräften die Arbeitsplatzsuche und Geflüchtete erhalten Leistungen künftig über eine Bezahlkarte. Diese und andere Neuregelungen kommen im Juni, wie die Bundesregierung mitteilt.
Prozesskostenhilfe: Freiwillige Unterhaltszahlungen als einzusetzendes Einkommen
Auch freiwillige Zuwendungen eines gesetzlich nicht zum Unterhalt gegenüber dem Antragsteller verpflichteten Dritten können zur Prozessfinanzierung einzusetzen sein, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang erfolgen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt.
Pandemiebedingte Maskenpflicht im Maximilianeum: AfD-Landtagsfraktion nicht in Rechten verletzt
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat in einem Organstreitverfahren einen Antrag der AfD-Landtagsfraktion sowie mehrerer ihr bei Verfahrenseinleitung angehörender Abgeordneter abgewiesen, der auf die Feststellung einer Verletzung ihrer Rechte aus dem freien Mandat sowie von sonstigen organschaftlichen Rechten durch vorübergehend geänderte Anordnungen der Präsidentin des Bayerischen Landtags zur Pandemiebewältigung im Maximilianeum im April 2021 gerichtet war.
Hochwasser in Baden-Württemberg: Finanzämter unterstützen Betroffene durch steuerliche Maßnahmen
Mit steuerlichen Maßnahmen will Baden-Württemberg Bürger und Unternehmen, die vom Hochwasser im „Ländle“ betroffen sind, unterstützen.
Wohngemeinnützigkeit: Günstiger Wohnraum soll steuerlich gefördert werden
Die Bundesregierung will die so genannte Wohngemeinnützigkeit wieder einführen: Wer dauerhaft günstigen Wohnraum anbietet, soll steuerliche Erleichterungen bekommen. Dies meldete „Tagesschau.de“ am 05.06.2024.
Steueroasen-Abwehrgesetz: Neue Nichtbeanstandungsregelung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder für die Anwendung des § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz entschieden, dass es für Geschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 begonnen haben, nicht beanstandet wird, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum 31.12.2024 abgegeben werden.
