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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Kinderbetreuungskosten: Was steuerlich absetzbar ist

Kinderbetreuungskosten sind abziehbare Sonderausgaben. Allerdings können die Aufwendungen nur zu zwei Dritteln und bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich berücksichtigt werden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.

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Medizinischer Dienst: Begutachtung eigenen Mitarbeiters zulässig

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Artikel 9 Absatz 2 Buchst. h Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO) auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt. Ein Arbeitgeber, der als Medizinischer Dienst Gesundheitsdaten eines eigenen Arbeitnehmers verarbeitet, ist nicht verpflichtet zu gewährleisten, dass überhaupt kein anderer Beschäftigter Zugang zu diesen Daten hat. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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