Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die finale Staatenaustauschliste 2024 im Sinne des § 1 Absatz 1 des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG), die das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben hat, auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Zu beachten ist laut BZSt, dass zu den Staaten, mit denen Deutschland in einem einseitigen Austauschverhältnis steht, keine Daten an das BZSt übermittelt werden dürfen. In diesem Zusammenhang weist das Amt darauf hin, dass sich der Status von Aruba geändert hat. Ab 2024 stehe Deutschland mit diesen Staaten in einem gegenseitigen Austauschverhältnis, sodass ab dem Meldezeitraum 2023 auch für Aruba Daten an das BZSt zu übermitteln seien.
Mit Georgien, Kenia und Thailand finde ab dem Meldezeitraum 2023 erstmalig ein gegenseitiger Austausch von Informationen über Finanzkonten statt. Alle Änderungen im Vergleich zur finalen Staatenaustauschliste 2023 sind laut BZSt blau markiert. Weiterhin weist das Amt darauf hin, dass es einige Änderungen im Vergleich zur vorläufigen Staatenaustauschliste 2024 gegeben hat. Das CRS-System sei entsprechend der finalen Staatenaustauschliste konfiguriert worden. Somit seien Meldungen für alle in der Liste enthaltenen Staaten ab sofort möglich.
Da der Informationsaustausch in Steuersachen mit Russland weiterhin ausgesetzt sei, solle keine Übermittlung von Finanzkonteninformationen durch die Finanzinstitute an das BZSt erfolgen. Die Russische Föderation sei daher von der Staatenaustauschliste entfernt worden, betont das BZSt.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 20.06.2024