Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBetriebsratswahl: Kein Minderheitenschutz allein für diverses Geschlecht zulasten anderer Minderheitengeschlechter
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die Betriebsratswahl bei einem Anbieter von Software für E-Commerce-Unternehmen für unwirksam erklärt, weil die Zusammensetzung des Betriebsrats gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz verstieß.
Stadt Düsseldorf: Durfte 47 Mietwagengenehmigungen widerrufen
Die Stadt Düsseldorf hat zu Recht die Genehmigungen zum Gelegenheitsverkehr für 47 Mietwagen von zwei verbundenen Unternehmen widerrufen, die unter anderem über Vermittlungsplattformen im Internet wie UBER Fahrgäste befördern. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und damit einem Abänderungsantrag der Stadt gegen einen gegenteiligen Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 24.01.2024 (13 B 1037/23) stattgegeben. Die Unternehmen müssen ihren Mietwagenbetrieb nunmehr sofort einstellen.
Klimaschutzklage: Auch in zweiter Instanz erfolglos
Eine von Greenpeace unterstützte Klage gegen die Volkswagen AG betreffend die Verringerung von CO2-Emissionen zurückgewiesen war nun auch in zweiter Instanz erfolglos. Allerdings ist der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig noch nicht rechtskräftig. Er kann beim Bundesgerichtshof mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden.
Rückwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes: Zeitpunkt des Antragseingangs für zeitliche Begrenzung entscheidend
Für die zeitliche Anwendung des die rückwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes begrenzenden § 70 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kommt es nach § 52 Absatz 50 Satz 1 EStG nicht auf die Entstehung des Kindergeldanspruchs, sondern auf den Zeitpunkt des Antragseingangs („nach dem 18. Juli 2019“) an. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar und verweist auf den insofern eindeutigen Wortlaut der Vorschrift.
Pony mit Sommerekzem: Kaufvertrag nicht rückabzuwickeln
Beim Pferdekauf kommt es für die Bewertung der Frage, ob das Tier mangelhaft ist, nicht allein auf dessen genetische Disposition, sondern auf den Ausbruch des Krankheitsbildes an. Dies hat das Landgericht (LG) München I entschieden und die Klage einer Pony-Käuferin auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abgewiesen. Zwar leide das Tier an einem Sommerekzem. Es sei aber nicht erwiesen, dass die Krankheit schon vor seiner Übergabe ausgebrochen sei. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht München es bestätigt hat.
Elektronische Aufzeichungssysteme: Beginn der Mitteilungspflicht
In einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) geht es um den Beginn der Mitteilungspflicht des § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO).
