Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftStraßenverkehrsordnung: Bundesrat bestätigt Reform
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 05.07.2024 den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt, nachdem er im vorherigen Plenum das der Verordnung zugrunde liegende Straßenverkehrsgesetz bestätigt hatte.
Wohnungsmarkt: Die Linke fordert neue Wohngemeinnützigkeit
Die Gruppe Die Linke will eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen. In einem Antrag (BT-Drs. 20/12109) fordert sie die Bundesregierung auf, für die Einführung eines gemeinnützigen Wohnungsmarktsektors zu sorgen. 30 Prozent des Wohnungsbestandes sollen wieder gemeinnützig bewirtschaftet werden. Es soll eine klare Vorgabe geben, bis wann dieses Ziel erreicht werden soll.
Energetische Sanierungsmaßnahmen: Steuerliche Förderung geändert
Der Bundestag hat am 04.07.2024 Änderungen bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Die entsprechende Verordnung der Bundesregierung (BT-Drs. 20/11646, 20/11839 Nr. 2) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion und der Gruppe Die Linke angenommen. Den Abgeordneten lag dazu eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 20/12055) vor.
Änderungen bei Witwenrente: Können zu geringerem Rentenanspruch führen
Bei der Witwenrente werden eigene Einkünfte angerechnet. Das kann dazu führen, dass der Rentenanspruch am Ende geringer ausfällt. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
Einfahrt auf Straße über abgesenkten Bordstein: „Rechts vor links“ gilt nicht
Fährt ein Autofahrer über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße, muss er Vorfahrt gewähren. Die Grundregel „rechts vor links“ gilt nicht. Kommt es zum Unfall, gilt der Einfahrende als Unfallverursacher und muss zahlen. So auch in einem Fall vor dem Landgericht (LG) Lübeck.
Teilnahme an „Potsdamer Treffen“: Rechtfertigt allein keine außerordentliche Kündigung
Die Kündigung, die die Stadt Köln gegenüber einer Mitarbeiterin ausgesprochen hat, nachdem deren Teilnahme am so genannten Potsdamer Treffen bekannt geworden war, ist nicht wirksam. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Köln entschieden.
