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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Kindergeld: Kein Anspruch während Wartens auf Freiwilligentätigkeit im Ausland

Wird der Beginn einer Freiwilligentätigkeit eines volljährigen Kindes im Ausland im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps durch die Aufnahmeorganisation mehrfach über einen Zeitraum von insgesamt sieben Monaten verschoben, besteht während dieses Zeitraums kein Anspruch auf Kindergeld. Laut Finanzgericht (F=) Hamburg gilt das auch dann, wenn innerhalb dieses Zeitraums im Inland Vorbereitungsseminare für die Freiwilligentätigkeit stattfinden.

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Steuerberater: Bestellung bei Vermögensverfall zwingend zu widerrufen

Eine Bestellung als Steuerberater ist zwingend zu widerrufen, wenn letzterer sich im Vermögensverfall befindet. Davon ist auszugehen, wenn er in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen ist. Die Gründe, die zu den Eintragungen geführt haben, sind laut Finanzgericht (FG) Hamburg unerheblich.

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BAföG-Reform: Bundesrat macht Weg frei

Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 05.07.2024 den Bundesrat passiert. Das Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete erhalten. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst.

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Berufsvalidierung: Kommt

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 05.07.2024 dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden. Ziel der Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

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Steuerakten: Keine Einsicht zur Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen Dritte

Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie zum Beispiel die Prüfung eines Schadensersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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