Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftNicht angeschnallte Mitfahrer: Haften für Verletzungen von Fahrzeuginsassen mit
Fahrzeuginsassen, die entgegen der Gurtpflicht gemäß § 21a Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung nicht angeschnallt sind und dadurch andere Mitfahrer verletzen, können selbst haftbar gemacht werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden. Bei der gesetzlichen Gurtpflicht handele sich um eine Norm, die auch die anderen Fahrzeuginsassen schützen solle.
Flugverbot wegen russischer Kontrolle: Bleibt zulasten türkischer Airline bestehen
Die „Southwind Airlines“ darf vorerst weiter nicht fliegen. Sie scheiterte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit einem Eilantrag gegen ein Flugverbot, das deswegen besteht, weil sie von russischen Akteuren kontrolliert wird, die mit ihrer Hilfe die wegen des Ukraine-Kriegs verhängten EU-Sanktionen zu umgehen.
Apple: Irland gewährte Konzern keine rechtswidrige Beihilfe
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) betreffend die Steuervorbescheide, die Irland Apple erteilt hat, auf. Er entscheidet endgültig über den Rechtsstreit und bestätigt den Beschluss der Europäischen Kommission von 2016: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei.
Babynahrungshersteller Hipp: Muss Werbung für Kindermilch anpassen
„Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ – mit solchen Aussagen hat der Babynahrungshersteller Hipp für mit Vitamin D angereicherte Kindermilch geworben. Doch die Werbung im Internet und auf der Verpackung sei irreführend, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Nach dem Urteil darf Hipp künftig nicht mehr den Eindruck erwecken, Kinder benötigten 7x mehr an Vitamin D als Erwachsene.
Grundfreibetrag 2024: Soll um 180 Euro steigen
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drs. 20/12783). Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen.
Behaupteter Impfschaden: Impfstoff-Hersteller haftet nicht
Vor dem Landgericht (LG) Offenburg war die Klage eines 35-Jährigen wegen behaupteter Impfschäden erfolglos.
