Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftZwecks Mitgliederwerbung: Gewerkschaft hat kein digitales Zugangsrecht zum Betrieb
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner – bereits vorhandenen und neu hinzukommenden – Arbeitnehmer zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen. Ein solches Begehren kann nicht auf eine von den Gerichten – im Weg der gesetzesvertretenden Rechtsfortbildung – vorzunehmende Ausgestaltung der durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) garantierten Koalitionsbetätigungsfreiheit gestützt werden.
Nach Geschwindigkeitsüberschreitung: Anspruch auf Einsicht in Messdaten
Wer zu schnell gefahren und dabei erwischt worden ist, hat ein Recht darauf, Einsicht in bei der Bußgeldbehörde vorhandene Daten der Geschwindigkeitsmessung und Unterlagen des Messgeräts, die nicht Teil der Bußgeldakte waren, zu nehmen. Wird ihm das verwehrt, verletzt dies sein Recht auf ein faires Verfahren, wie der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Baden-Württemberg auf die Verfassungsbeschwerden von drei Betroffenen entschieden hat.
Berliner Abgeordnetenhaus: Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Wiederholungswahl erfolglos
Es bleibt bei dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 16.11.2022, wonach die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen am 26.09.2021 ungültig sind. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine gegen das Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Steuerpläne der Parteien: Steuerzahlerbund checkt einzelne Tarifvorschläge
Was bringen die Steuerpläne von CDU, SPD und FDP? Mit welcher Entlastung können die Bürger rechnen? Das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) habe die Vorschläge unter die Lupe genommen, so der Bund der Steuerzahler (BdSt).
Gehaltsabrechnungen: Können auch bloß elektronisch zur Verfügung gestellt werden
Gehaltsabrechnungen müssen nach der Gewerbeordnung (GewO) den Arbeitnehmern in Textform zur Verfügung gestellt werden. Genügt dem auch ein elektronisches Dokument? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bejaht das.
Cum-Ex: Regierung weist Unionsaussagen zurück
Die Bundesregierung hat die Ablehnung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) im Bundestag zu Cum-Ex-Geschäften durch die Ampel-Fraktionen verteidigt und abermals auf den Untersuchungsausschuss im Landesparlament des Bundeslands Hamburg verwiesen. In ihrer Antwort (BT-Drs. 20/14669) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/14356) wirft sie der Fragestellerin außerdem vor, „zahlreiche unzutreffende Behauptungen“ gemacht zu haben.
