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Nach Fehlgeburt: Mutterschutz beschlossen

Gestaffelte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche kommen. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion für ein Mutterschutzanpassungsgesetz (BT-Drs. 20/14231) zugestimmt.

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Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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