Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAnpassung der Rechtsanwaltsvergütung: Im Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat am 31.01.2025 das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen. Das teilt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit.
Nach Fehlgeburt: Mutterschutz beschlossen
Gestaffelte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche kommen. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion für ein Mutterschutzanpassungsgesetz (BT-Drs. 20/14231) zugestimmt.
Teil- oder Vollzeitstudium: Für steuerliche Einordnung allein zeitlicher Umfang entscheidend
Ein Vollzeitstudium im Sinne des § 9 Absatz 4 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) liegt nur vor, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich die Studierenden diesem –vergleichbar einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer– zeitlich vollumfänglich widmen müssen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Krankenkassen-Bonus und Steuern: Bis 150 Euro kein Nachweis erforderlich
Viele Krankenkassen haben Bonusprogramme, mit denen sie gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten finanziell belohnen – das können 150 Euro im Jahr oder auch mehr sein. Was es dabei steuerlich zu berücksichtigen gilt, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).
Sehbehinderung: Im Eilverfahren keine Akte in Audioform
In einem wenig umfangreichen Eilverfahren haben Sehbehinderte keinen Anspruch auf eine Audiodokumentation – ihre Anwälte müssen vorlesen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) München entschieden, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) berichtet.
Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio: Sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Wer für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio zahlt, um dort an ihm ärztlich verordneten Wassergymnastikkursen teilnehmen zu können, kann die Ausgaben für das Studio nicht steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Kosten nicht für zwangsläufig.
