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Widerrufsjoker: Nutzungsersatz kein steuerbarer Kapitalertrag

Ein Nutzungsersatz für einen rückabgewickelten Verbraucherdarlehensvertrags stellt keinen steuerbaren Kapitalertrag dar. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.Es geht um verheiratete...
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