Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSteuer auf Kapitalerträge: Neue Onlineformulare im Bereich Entlastung
Ab dem 15.07.2025 wird es für das Entlastungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular geben. Das teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit.
Nach Abberufung: Kündigungsschutz für Ex-Geschäftsführer
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass ein ehemaliger Geschäftsführer nach seiner Abberufung wieder voll dem Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) unterlag. Die Ausnahme des § 14 Absatz 1 Nr.1 KSchG, wonach das Angestellte in leitender Stellung vom Kündigungsschutz ausgenommen seien, komme zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) berichtet.
Phishing bei Reisebuchung: Kein Anspruch auf Rückzahlung abgebuchter Kreditkartenbeträge
Wer eine SMS-Tan, die die Bank zur Autorisierung von Abbuchungen an die Mobilfunknummer des Kunden schickt, an einen Dritten weitergibt, ist selbst schuld, wenn dieser unberechtigte Abbuchungen vornimmt – und bekommt sein Geld von der Bank nicht zurückerstattet. So hat es das Amtsgericht (AG) München entschieden.
Steuerverbindlichkeiten: Höhe der Säumniszuschläge ist angemessen
Wer Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt zu spät bezahlt, muss mit einem Säumniszuschlag rechnen. In der Vergangenheit hatte der Bundesfinanzhof (BFH) bezweifelt, dass die Höhe der Säumniszuschläge verfassungsgemäß ist. Doch jüngst hat er entschieden, dass zumindest seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit bestehen. Was das mit dem Krieg in der Ukraine zu tun hat und wie hoch Säumniszuschläge ausfallen, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Zweite Rate der neuen Grundsteuer steht an: Eigentümer sollten Angaben prüfen
Am 15.05.2025 ist die zweite Rate der neuen Grundsteuer fällig. Doch viele Bescheide seien fehlerhaft, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen. Wer nicht auf zu hohen Forderungen sitzenbleiben will, müsse handeln.
Kartellverstöße: Einschränkung von Gerichtsstandsvereinbarungen
Der Anwendungsvorrang des deutschen Kartellrechts vor dem Recht anderer Staaten soll auch die fehlerfreie Beurteilung eines Rechtsstreits durch die Instanzen sichern. Für auf Kartellverbote gestützte Klagen kann nicht mit einer Gerichtsstandsvereinbarung die Zuständigkeit deutscher Gerichte entzogen und auf Einrichtungen von Nicht-EU-Staaten übertragen werden. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klar. Im zugrunde liegenden Fall bestätigte es die internationale Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts (LG) Frankfurt am Main.
