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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Tierschutz: Haltungsbeschränkung auf vier Hunde oder Katzen rechtmäßig

Eine Tierhalterin war mit ihrem Antrag, mit dem sie sich gegen tierschutzrechtliche Maßnahmen hinsichtlich der Haltung von Hunden und Katzen richtete, weitgehend erfolglos. Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen erachtete die Beschränkung der Tierhaltung auf vier Katzen oder Hunde als rechtens, da die Frau mit der derzeitigen Tierhaltung überfordert sei.

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B2B-Bereich: Ab 2025 E-Rechnungspflicht

Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, dem der Bundesrat am 22.03.2024 zugestimmt hat. Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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