Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftTierschutz: Haltungsbeschränkung auf vier Hunde oder Katzen rechtmäßig
Eine Tierhalterin war mit ihrem Antrag, mit dem sie sich gegen tierschutzrechtliche Maßnahmen hinsichtlich der Haltung von Hunden und Katzen richtete, weitgehend erfolglos. Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen erachtete die Beschränkung der Tierhaltung auf vier Katzen oder Hunde als rechtens, da die Frau mit der derzeitigen Tierhaltung überfordert sei.
Schwerbehinderter Arbeitnehmer: Hat im Rahmen einstweiliger Verfügung Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung
Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung gegenüber seiner Arbeitgeberin und kann diesen auch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Aachen im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden.
Maßgefertigter Acryltisch: Kein Rücktritt vom Kauf
Im Streit um die mangelfreie Anfertigung eines maßgefertigten Acryltisches hat das Amtsgericht (AG) München den Rücktritt des Klägers vom Vertrag für unwirksam erachtet und die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises (2.890 Euro) abgewiesen.
Bundesratsinitiative: Standortgemeinden sollen besser an Steuereinnahmen aus Erneuerbare-Energie-Projekten beteiligt werden
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 16.04.2024 eine Bundesratsinitiative beschlossen, die den Kommunen eine bessere Beteiligung an Steuereinnahmen aus Erneuerbare-Energie-Projekten ermöglichen soll. Das soll die Akzeptanz dieser Transformationsprojekte vor Ort stärken, wie die Staatskanzlei Niedersachsen mitteilt.
B2B-Bereich: Ab 2025 E-Rechnungspflicht
Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, dem der Bundesrat am 22.03.2024 zugestimmt hat. Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.
§ 6e EStG: Rückwirkende Anwendung zu Fondsetablierungskosten nicht verfassungswidrig
Das Finanzgericht (FG) Münster hat zu den Voraussetzungen des § 6e Einkommensteuergesetz (EStG), der Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten qualifiziert, Stellung genommen und entschieden, dass die Anwendung auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung darstellt.
