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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuervollzug: Die Linke fragt nach

Die Gruppe Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/11084) bei der Bundesregierung nach der Unterstützung der Länder beim Steuervollzug durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

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Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG: Setzt Bestehen eines Gewerbebetriebes voraus

§ 7 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes fingiert keinen Gewerbebetrieb, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus. Gewinne aus Sondervergütungen im Sinne des § 5a Absatz 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes, die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallen, gehören daher nicht zum Gewerbeertrag.

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Nach Datenleck bei Facebook: Nutzer haben nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz

Nicht alle Nutzer, die von dem Facebook-Datenleck betroffen sind, haben automatisch einen Schadensersatzanspruch. Das zeigen nun erste Entscheidungen des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Der auf den Datenschutz spezialisierte Senat hat drei von gegenwärtig über 100 am OLG anhängigen Berufungen aus diesem Komplex als unbegründet zurückgewiesen und damit die klagabweisenden Urteile der Landgerichte bestätigt.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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