Preloader Icon

Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen: Folgen aus dem BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Urteil vom 17.05.2023 (I R 42/19) entschieden, dass bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos erfolgt, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage mangelt. Der BFH vertritt in Rn. 21 des Urteils die – nicht entscheidungserhebliche – Auffassung, dass es bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts nicht zwingend einer gesonderten Feststellung nach § 27 Absatz 7 Körperschaftsteuergesetz bedarf, um für die Destinatäre die Anwendbarkeit des § 20 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz zu erreichen.

mehr lesen

STAX 2024: Bundessteuerberaterkammer startet neue Befragung

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat die vierte STAX-Erhebung (Statistisches Berichtssystem für Steuerberater) gestartet. Mit der Online-Befragung will sie neue Einblicke in die aktuelle Lage und Zukunft des Berufsstands gewinnen. Hierfür wählten die 21 Steuerberaterkammern rund 22.000 Steuerberater im Vorfeld zufällig aus und kontaktierten diese per E-Mail.

mehr lesen

Zu viel gezahlte Rente: Wegen grober Fahrlässigkeit zurückzuzahlen

Wer eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, hat regelmäßig einen geringeren Anspruch auf Altersrente. Die Rentenversicherung weist die Versicherten deshalb schon bei der Antragstellung ausdrücklich auf ihre entsprechende Mitteilungspflicht hin. Wer dennoch die Verletztenrente nicht angibt, handelt grob fahrlässig. Zu viel geleistete Rente ist dann zurückzahlen. Das stellt das Landessozialgericht (LSG) Hessen klar.

mehr lesen

Fünf Mal „Verklicken“ lebensfremd: Reisestornierung wirksam

Knapp 4.000 Euro muss ein Mann zahlen, nachdem er eine Reise storniert hat. Zwar hatte er die Stornierung angefochten, da er sich „verklickt“ habe. Das Amtsgericht (AG) München aber nahm ihm das nicht ab. Denn ganze fünf „Klicks“ seien erforderlich gewesen, um die Reise zu stornieren. Dass er sich dabei jedes Mal geirrt habe, sei lebensfremd.

mehr lesen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner