Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSpieler-Transfer: Bestimmte FIFA-Regeln möglicherweise unionsrechtswidrig
Bestimmte Regeln der FIFA über den Transfer von Spielern könnten sich als unionsrechtswidrig erweisen. Diese Regeln seien einschränkenden Charakters und ließen sich nur unter bestimmten Umständen rechtfertigen, so Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Maciej Szpunar.
Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen: Folgen aus dem BFH-Urteil
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Urteil vom 17.05.2023 (I R 42/19) entschieden, dass bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos erfolgt, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage mangelt. Der BFH vertritt in Rn. 21 des Urteils die – nicht entscheidungserhebliche – Auffassung, dass es bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts nicht zwingend einer gesonderten Feststellung nach § 27 Absatz 7 Körperschaftsteuergesetz bedarf, um für die Destinatäre die Anwendbarkeit des § 20 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz zu erreichen.
STAX 2024: Bundessteuerberaterkammer startet neue Befragung
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat die vierte STAX-Erhebung (Statistisches Berichtssystem für Steuerberater) gestartet. Mit der Online-Befragung will sie neue Einblicke in die aktuelle Lage und Zukunft des Berufsstands gewinnen. Hierfür wählten die 21 Steuerberaterkammern rund 22.000 Steuerberater im Vorfeld zufällig aus und kontaktierten diese per E-Mail.
Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Bundeseinheitlicher Vordruck
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den neuen bundeseinheitlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung bekannt gegeben.
Zu viel gezahlte Rente: Wegen grober Fahrlässigkeit zurückzuzahlen
Wer eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, hat regelmäßig einen geringeren Anspruch auf Altersrente. Die Rentenversicherung weist die Versicherten deshalb schon bei der Antragstellung ausdrücklich auf ihre entsprechende Mitteilungspflicht hin. Wer dennoch die Verletztenrente nicht angibt, handelt grob fahrlässig. Zu viel geleistete Rente ist dann zurückzahlen. Das stellt das Landessozialgericht (LSG) Hessen klar.
Fünf Mal „Verklicken“ lebensfremd: Reisestornierung wirksam
Knapp 4.000 Euro muss ein Mann zahlen, nachdem er eine Reise storniert hat. Zwar hatte er die Stornierung angefochten, da er sich „verklickt“ habe. Das Amtsgericht (AG) München aber nahm ihm das nicht ab. Denn ganze fünf „Klicks“ seien erforderlich gewesen, um die Reise zu stornieren. Dass er sich dabei jedes Mal geirrt habe, sei lebensfremd.
