Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftEinkommensteuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer: Begünstigungszeitraum beginnt in der Regel mit Tod des Erblassers
Der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 Erbschaftsteuergesetz – ErbStG), also regelmäßig mit dem Tod des Erblassers. Dies stellt der Bundesfinanzhof klar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wie man sie richtig absetzt
Um haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen zu können, muss die Dienstleistung in der Regel im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin. Er nimmt Bezug auf ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 15.012.2023 (12 K 1090/21 E).
Kindeswohl: Geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Eine Heimunterbringung zur Überwindung der Ablehnung eines Kindes gegenüber dem nicht-betreuenden Elternteil ist rechtswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden.
Trierer Amokfahrt: Erneut „lebenslang“ für Angeklagten
Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt in Trier, in deren Folge sechs Menschen starben und etliche weitere verletzt wurden, hat das Landgericht (LG) Trier den Angeklagten unter anderem erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Stundenhonorar: Wie Rechtsanwälte zu wirksamen Vereinbarungen kommen
Mit einem Anfang 2023 veröffentlichtem Urteil sorgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Unsicherheit, wie Rechtsanwälte wirksam ein Stundenhonorar mit ihren Mandanten vereinbaren können. Um die anwaltliche Praxis zu erleichtern, haben die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern nun Hinweise zur Einhaltung der Transparenzanforderungen verabschiedet.
Strafklageverbrauch: Nicht allein aufgrund zeitgleicher Begehung zweier Taten mit demselben Kfz
Die Verurteilung in einer Bußgeldsache wegen fahrlässigen Überschreitens des Termins zur Vorführung eines Kfz zur Hauptuntersuchung steht einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr nicht entgegen, auch wenn beide Taten zeitgleich verwirklicht werden und dasselbe Fahrzeug betreffen. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken klar.
