Im neu aufgerollten Prozess um die Amokfahrt in Trier, in deren Folge sechs Menschen starben und etliche weitere verletzt wurden, hat das Landgericht (LG) Trier den Angeklagten unter anderem erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Mit Urteil vom 16.08.2022 hatte die 1. Strafkammer des LG als erste Schwurgerichtskammer den Angeklagten wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes sowie weiterer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Mit Beschluss vom 13.09.2023 hatte der BGH das Urteil auf die Revision des Angeklagten mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufgehoben, weil das LG seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet habe (4 StR 40/23).
Nach Zurückverweisung des Strafverfahrens an das LG Trier und ergänzender Beweisaufnahme unter anderem zum Zustand der verminderten Schuldfähigkeit während der Tatbegehung hat die 5. Strafkammer als zweite Schwurgerichtskammer den Angeklagten nun erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes in sechs tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in zwölf tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit versuchtem Totschlag in sechs tateinheitlichen Fällen verurteilt.
Darüber hinaus hat die Kammer die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Ihm wurde außerdem die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen sowie hinsichtlich der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine Sperre auf Lebenszeit verhängt.
Landgericht Trier, Urteil vom 06.05.2024, 5 Ks 8032 Js 35057/20, nicht rechtskräftig