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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Bilaterale Steuerabkommen: Bundesregierung plant Modifikation

Die Bundesregierung will die bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten modifizieren. Ihr Gesetzentwurf „zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI)“ (BT-Drs. 20/10820) wird am 16.05.2024 abschließend beraten. Zur Abstimmung hat der Finanzausschuss des Bundestages eine Beschlussempfehlung angekündigt.

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Grundsteuerreform: Sachsen veröffentlicht Prognose für aufkommensneutrale Hebesätze

Wie im November 2023 zwischen Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) und dem Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Bert Wendsche, vereinbart, hat der Freistaat Sachsen eine Webseite erstellt, auf der ein Rahmen für aufkommensneutrale Hebesätze für jede Gemeinde veröffentlicht wird. Das sächsische Finanzministerium will damit eigenen Angaben zufolge „die nötige und gemeinsam vereinbarte Transparenz bei der Grundsteuerreform für alle Sächsinnen und Sachsen“ schaffen.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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