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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Buchcover gezeigt: Wahlwerbespot muss nicht ausgestrahlt werden

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) erreichen wollte, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ihren Wahlwerbespot für die Europawahl 2024 ausstrahlen muss. Der rbb hatte die Ausstrahlung verweigert, weil in dem Spot das Cover eines Buches gut erkennbar eingeblendet wird.

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