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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Überflüssige Bürokratie: Soll auch in Rechtsverordnungen abgebaut werden

Überflüssige bürokratische Bestimmungen gibt es nicht nur in Gesetzen, sondern auch in Rechtsverordnungen. Diese werden von der Bundesregierung auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen erlassen. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat deshalb einen Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie erarbeitet und an die Länder und Verbände übermittelt.

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